Alles über Kinderrechte UN-Konvention

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat für Deutschland am 5. April 1992 in Kraft. Mit der Unterzeichnung durch den Bundestag und den Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland am 17. Februar 1992 und der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde am 6. März 1992 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen, erhielten alle Kinder weltweit Rechte, die deren Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung fördern sollen. Die Konvention besteht aus 41 Artikeln, wobei Artikel 1 das Kind als jeden Menschen definiert, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Zudem verbietet Artikel 2 Diskriminierung und verlangt die … Weiterlesen …

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